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   BVerwG, 22.09.1969 - VII B 47.67   

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BVerwG, 22.09.1969 - VII B 47.67 (https://dejure.org/1969,2032)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1969 - VII B 47.67 (https://dejure.org/1969,2032)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1969 - VII B 47.67 (https://dejure.org/1969,2032)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unternehmerbegriff im Sinne der zur Getränkesteuer ergangenen Gesetze und Verordnungen - Verbrauchssteuern und Verkehrssteuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Gestaltung eines Rechtsverhältnisses durch den ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1969 - VII B 47.67
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 16, 306 [327]) über die Zulässigkeit der Bestimmungen betreffend die Speiseeissteuer im hessischen Gesetz über die Getränke- und Speiseeissteuer vom 6. Dezember 1951 (GVBl. S. 127) ergibt sich, was unter Verbrauch- und Verkehrsteuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis im Sinne des Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG zu verstehen ist.
  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1969 - VII B 47.67
    Rechtssache nicht schon deshalb von grundsätzlicher Bedeutung, weil die zu entscheidenden materiellen Rechtsfragen für eine Vielzahl von anderen Fällen bedeutsam sind; es kommt ausschließlich darauf an, ob der Fall grundsätzlich nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, die durch die Zulassung der Revision höchstrichterlich geklärt werden können (so BVerwG in ständiger Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1; Beschlüsse vom 16. Oktober 1964 - BVerwG VII CB 61.63 - und vom 19. März 1968 - BVerwG VII B 48.67 -).
  • BFH, 20.10.1965 - II 119/62 U

    Beliebige Gestaltung der Rechtsverhältnisse aus Steuerersparnisgründen

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1969 - VII B 47.67
    Das ist bereits durch die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt (BFH, Urteil vom 20. Oktober 1965, NJW 1966, 271).
  • BVerwG, 13.05.1955 - V C 71.54

    Einstufung von gemeindlichen Getränkesteuern als Verbrauchsteuern mit örtlich

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1969 - VII B 47.67
    Weiter hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 2, 105 [BVerwG 13.05.1955 - V C 71/54] [107]) geklärt, daß die Erhebung von gemeindlichen Getränkesteuern nicht gegen das Bundesrecht verstoße; ein sachliches Eingehen auf Rügen, die sich gegen die Art und Weise der Anwendung der ortsrechtlichen und landesrechtlichen Bestimmungen durch die Vorinstanzen wendeten, sei im Revisionsverfahren nicht zulässig, da es sich insoweit nicht um Bundesrecht handele.
  • BVerwG, 16.10.1964 - VII CB 61.63

    Rückzahlung von Subventionen - Subventionierung von Margarinefabriken und

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1969 - VII B 47.67
    Rechtssache nicht schon deshalb von grundsätzlicher Bedeutung, weil die zu entscheidenden materiellen Rechtsfragen für eine Vielzahl von anderen Fällen bedeutsam sind; es kommt ausschließlich darauf an, ob der Fall grundsätzlich nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, die durch die Zulassung der Revision höchstrichterlich geklärt werden können (so BVerwG in ständiger Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1; Beschlüsse vom 16. Oktober 1964 - BVerwG VII CB 61.63 - und vom 19. März 1968 - BVerwG VII B 48.67 -).
  • BVerwG, 19.01.1956 - V B 181.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1969 - VII B 47.67
    Das gleiche gilt für die Entscheidung, ob eine für die Umsatzsteuer getroffene Ausnahmeregelung auch als für die hessische Getränkesteuer verbindlich angesehen werden kann; denn wenn das Grundgesetz die Rechtsetzung, durch welche die Getränkesteuerpflicht begründet wird, in das Landesrecht verweist, gehörendem irrevisiblen Landesrecht auch alle diejenigen geschriebenen und ungeschriebenen Rechtssätze an, nach denen sich die Gültigkeit, die Ergänzung und die Auslegung bestimmen, sofern nicht die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik dem entgegensteht (so BVerwG V B 181.55, Beschluß vom 19. Januar 1956; Buchholz BVerwG 401.62, Getränkesteuer Nr. 3).
  • BVerwG, 19.03.1968 - VII B 48.67

    Ausgleichsbeträge zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft - Grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1969 - VII B 47.67
    Rechtssache nicht schon deshalb von grundsätzlicher Bedeutung, weil die zu entscheidenden materiellen Rechtsfragen für eine Vielzahl von anderen Fällen bedeutsam sind; es kommt ausschließlich darauf an, ob der Fall grundsätzlich nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, die durch die Zulassung der Revision höchstrichterlich geklärt werden können (so BVerwG in ständiger Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1; Beschlüsse vom 16. Oktober 1964 - BVerwG VII CB 61.63 - und vom 19. März 1968 - BVerwG VII B 48.67 -).
  • BVerwG, 06.07.1971 - VII CB 14.71

    Verfassungmäßigkeit der Erhebung einer Getränkesteuer bei Verzehr an Ort und

    Auf Grund dieser Rechtsprechung hat dieser Senat die Erhebung der Getränkesteuer in Hessen für bundesrechtlich zulässig angesehen und wegen grundsätzlicher Klärung dieser Frage die Revision in entsprechenden Fällen nicht zugelassen (so Beschlüsse vom 22. September 1969 - BVerwG VII B 47.67 - und vom 23. September 1969 - BVerwG VII B 60.67 - BB Heft 25 Beilage Nr. 20 = KStZ 1970, 18).
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